Hygieneplan im Umgang mit Covid19 an der Benjamin-Franklin-Schule (aktualisiert im November 2021)
Allgemeine Regeln an unserer Schule
oberstes Gebot ist die Einhaltung der Hygienevorschriften aller!
Antigentest, 3x wöchentlich für Ungeimpfte (für Geimpfte und Genesene ist dies auf freiwilliger Basis ebenfalls wünschenswert)
Mindestabstandsregel von 1,5 Metern soll wo immer möglich eingehalten werden
Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollen unterlassen werden
Lüften des Raumes am Ende und in der Mitte jeder Unterrichtsstunde von 3-5 Minuten ist unerlässlich
bei Symptomen einer Atemwegserkrankung soll die betroffene Person zu Hause bleiben
bei akuten, Covid19-typischen Symptomen wird die Durchführung eines PCR-Tests dringend empfohlen, sowie die Isolierung zu Hause bis zum Befundergebnis
Allgemeine Hygienevorschriften
Handhygiene durch Handdesinfektion bzw. Händewaschen bei Betreten des Gebäudes ist möglichst einzuhalten; regelmäßiges Händewaschen, insbesondere nach Naseputzen, Husten, Niesen, Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel, vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang
mit den Händen nicht ins Gesicht fassen
persönliche Gegenstände nicht mit anderen teilen (insb. Trinkbecher und Flaschen)
Husten und Niesen in die Armbeuge und größtmöglichen Abstand zu anderen halten
Schülerinnen und Schülerin
beim Betreten des Schulgebäudes Hände desinfizieren
Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, ffp2-Maske) auf den Fluren, Toiletten und im Unterricht; Ausnahme: während schriftlicher Leistungsüberprüfungen darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden
Essen und Trinken nur auf dem Schulhof und in Ausnahmefällen am eigenen Sitzplatz („Regenpause“)
Lehrpersonal und andere Beschäftigte
Abstandsregel unter den Dienstkräften wird empfohlen
Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, ffp2-Maske) auf den Fluren, Toiletten, in gemeinschaftlichen Aufenthaltsräumen und im Unterricht
Versammlungen
möglichst Einhaltung der Mindestabstandsregel bei Versammlungen Dienstbesprechungen, Sitzungen, weitere schulische Gremien sowie Eltern- und Schülerversammlungen)
Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder ffp2-Maske)
Besucher
Die Mindestabstandsregel und das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, ffp2-Maske) sind Voraussetzung beim Betreten des Schulgebäudes, ebenso das Desinfizieren oder Waschen der Hände
Reinigung
Bereitstellen von Desinfektionsmittel am Eingang bzw. Seife und Papierhandtüchern auf den Toiletten