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Informationen zur Praktikumsplatzsuche
Das Praktikum dient nicht dem Finden einer Lehrstelle, sondern soll in erster Linie Einblicke allgemeiner Art in das Berufsleben ermöglichen. Dazu dient auch die Vor- und Nachbereitung im BO-Unterricht.
Insofern haben Schüler keinen Anspruch auf einen bestimmten Praktikumsplatz.
Wir als Schule behalten uns das Recht vor, ungeeignete Praktikumsplätze nicht zu akzeptieren.
Der Betrieb sollte eine Ausbildungsberechtigung besitzen.
Der Betrieb muss sich innerhalb Berlins befinden. In Ausnahmefällen kann der innere Bereich des Autobahnringes dazu gerechnet werden. Die Schüler werden durch die Lehrkräfte der Schule betreut und dies muss mit vertretbarem Aufwand (Fahrzeiten) möglich sein.
Die Schüler sollten sich rechtzeitig geeignete Praktikumsplätze suchen. Eine Adressenliste von Praktikumsplätzen ist online. Ausbildungsplatzpaten, Sozialpädagogen und die BO-Lehrer können bei der Platzsuche helfen.
Viele Firmen erwarten eine schriftliche Bewerbung bzw. persönliche Vorstellung der Praktikanten.
Auch bei der Polizei muss man sich rechtzeitig online bewerben.
Allerdings ist auch ein Praktikum bei der Bundespolizei oder der Bundeswehr möglich!
Der Praktikumsplatz ist bestätigt, wenn die Vereinbarung über ein Betriebspraktikum (siehe Vordrucke) vollständig ausgefüllt und von den betreuenden Mitarbeitern und der Betriebsleitung unterschrieben vorliegt.
Wichtig:
Wer 3 Wochen vor dem Praktikumsbeginn keinen eigenen Platz schriftlich bestätigt hat, muss einen Betrieb von der Schule zugewiesen bekommen!
Die Schüler sind über die Schule unfallversichert.
Eine Bezahlung findet nicht statt. Fahrtkosten werden nicht erstattet.