Schulordnung

Allgemeines

Ziel der Schule ist es, Schüler/innen zu mündigem und verantwortungsbewusstem Verhalten in der Gesellschaft zu erziehen, das heißt gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit, Ehrlichkeit und Toleranz.

Das Zusammenleben in einer Gruppe erfordert, jeden in seiner Persönlichkeit zu respektieren und sich gegenseitig zu helfen und zu fördern.

Das Wahrnehmen von Rechten bedeutet auch die Erfüllung von Pflichten.

Bei Konflikten sind gemeinsam vernünftige Lösungsformen zu suchen und konkret

Alle an der Schule Beteiligten sorgen für Sauberkeit im Haus und auf dem Schulhof. Dazu gehört auch die Bereitschaft, in Ausnahmefällen bei nicht selbst verschuldeter Verunreinigung an deren Beseitigung mitzuwirken.

Mit allen Einrichtungen der Schule, Räumlichkeiten, Mobiliar, Büchern und Unterrichtsmaterialien ist äußerst sorgsam umzugehen.

Alle Beteiligten müssen pünktlich sein, um einen störungsfreien Ablauf in der Schule zu gewährleisten.

Der Lehrer sollte seine erzieherischen Entscheidungen den Schülern gegenüber begründen und ihnen in geeigneten Situationen die Mitwirkung an diesen Entscheidungen ermöglichen.

Die Schüler/innen müssen auch unterschiedliche Entscheidungen von Lehrern akzeptieren, da grundsätzlich mehrere Entscheidungsmöglichkeiten gegeben sind.

 

Regeln

1.) Öffnung des Schulhauses Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet. Bis zum Beginn der Frühaufsicht der Lehrer um 7.40 Uhr halten sich die Schüler, die bereits so früh anwesend sind, im Erdgeschoss (Treppen) auf.

2.) Unterrichtsverlauf Mit dem Klingelzeichen sitzen die Schüler an ihrem Platz und haben das jeweilige Arbeitsmaterial bereitgelegt.

  1. Ist ein Lehrer fünf Minuten nach dem Klingelzeichen noch nicht anwesend, so muss der Schülervertreter oder ein Vertreter dies im Sekretariat melden.
  2. Die Schule ist bemüht, Vertretungsunterricht fachgemäß erteilen zu lassen. Dies geht jedoch nicht immer. Bei Vertretungsunterricht entscheidet der Vertretungslehrer über den Inhalt der Stunde. Die Bereitschaft der Schüler zur Mitarbeit muss selbstverständlich sein.

3.) Essen und Trinken Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht erlaubt, ebenso das Kaugummikauen.

4.) Pausen Die Schüler/innen verlassen in den Hofpausen die Unterrichtsräume und begeben sich unverzüglich auf den Schulhof. Der unterrichtende Lehrer verschließt die Klasse. Nach der Pause gehen alle Schüler/innen in ihre Klassenräume bzw. vor die Fachräume.

5.) Spielen auf dem Schulhof Grundsätzlich ist das Spielen im Schulgebäude untersagt. Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit weichen Bällen gestattet. Das Werfen mit Schneebällen ist wegen der hohen Verletzungsgefahr untersagt.

6.) Verlassen des Schulgebäudes Das Verlassen des Schulgrundstückes ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht erlaubt.

7.) Schulfremde Personen Schulfremde Personen müssen sofort gemeldet werden. Sie dürfen sich nur mit Einverständnis der Schulleitung auf dem Schulgebäude aufhalten.

8.) Suchtmittel Die Schule muss ein drogenfreier Ort sein, in dem alle Beteiligten mit einem klaren Verstand lernen und Leistungen erzielen können. Streng verboten sind: das Mitbringen, der Verbrauch und die Weitergabe von Rauschmitteln.

9.) Rauchen Grundsätzlich ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.

10.) Waffen Das Mitbringen von Waffen aller Art ist verboten.

11.) Elektronische Geräte Handys, MP3-Player, I-Phones und andere technische Geräte dürfen in der Schule weder benutzt, noch offen getragen werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten persönlich wieder ausgehändigt.

12.) Wertgegenstände Das Mitbringen von Wertsachen und Geld erfolgt auf eigene Gefahr.

13.) Fahrräder und Mofas Fahrräder und Mofas müssen auf dem Schulgelände grundsätzlich geschoben werden.

14.) Das Tragen von Kleidungsstücken mit Aufschriften, die zu eindeutigen sexuellen Handlungen oder Gewalt aufrufen, ist verboten.

15.) Fehlzeiten Erkrankte Schüler müssen am l. Krankheitstag telefonisch im Sekretariat der Schule entschuldigt werden. Am 3. Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (per Post, Fax oder durch Mitschüler), ansonsten gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.